Rensair wurde in die Liste der registrierten und zugelassenen Luftreinigungssysteme des belgischen Gesundheitsministeriums aufgenommen.
Das Ministerium empfiehlt in erster Linie, ausreichend zu lüften und zu ventilieren, um die Übertragung von COVID-19 in öffentlichen Innenräumen zu minimieren. Es empfiehlt die Durchführung von Sofortmaßnahmen, wenn die CO2 -Konzentration in einem Raum den Grenzwert von 900 ppm erreicht. Neben der Erhöhung der Belüftungsrate mit Frischluft zur Verdünnung der Viruskonzentration erkennt das Ministerium die Rolle von Luftreinigungsgeräten an, die den erforderlichen Standards entsprechen, und empfiehlt außerdem die Einhaltung grundlegender Regeln wie das Tragen einer Maske und die Einhaltung des erforderlichen Abstands.
Das belgische Gesundheitsministerium hat eine Verordnung erlassen, in welcher Bedingungen für Luftreinigungsprodukte im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 vorläufig festlegt werden.
In der Verordnung wird festgelegt, dass Hersteller von Lüftungs- und Reinigungsprodukten bestimmte Regeln einhalten müssen, um Produkte für öffentliche Räume zu vermarkten. Damit werden zwei konkrete Ziele verfolgt:
Die Verordnung legt die Normen fest, die für mobile Luftreinigungsanlagen einzuhalten sind. Diese umfassen:
Produkte, die als gefährlich für die menschliche Gesundheit gelten, sind verboten. Dazu gehören:
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