Rensair erfüllt Luftreinigungsstandards des belgischen Gesundheitsministeriums

August 12, 2021 – 2 Min

Rensair wurde in die Liste der registrierten und zugelassenen Luftreinigungssysteme des belgischen Gesundheitsministeriums aufgenommen.

Das Ministerium empfiehlt in erster Linie, ausreichend zu lüften und zu ventilieren, um die Übertragung von COVID-19 in öffentlichen Innenräumen zu minimieren. Es empfiehlt die Durchführung von Sofortmaßnahmen, wenn die CO2 -Konzentration in einem Raum den Grenzwert von 900 ppm erreicht. Neben der Erhöhung der Belüftungsrate mit Frischluft zur Verdünnung der Viruskonzentration erkennt das Ministerium die Rolle von Luftreinigungsgeräten an, die den erforderlichen Standards entsprechen, und empfiehlt außerdem die Einhaltung grundlegender Regeln wie das Tragen einer Maske und die Einhaltung des erforderlichen Abstands.

Das belgische Gesundheitsministerium hat eine Verordnung erlassen, in welcher Bedingungen für Luftreinigungsprodukte im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 vorläufig festlegt werden.

In der Verordnung wird festgelegt, dass Hersteller von Lüftungs- und Reinigungsprodukten bestimmte Regeln einhalten müssen, um Produkte für öffentliche Räume zu vermarkten. Damit werden zwei konkrete Ziele verfolgt:

  1. Sichtbarkeit und Kontrolle über die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Produktangebote. 
  2. Bestätigung der Behauptungen über den Grad der Wirksamkeit unter realen Bedingungen gegen SARS-CoV-2 und Gewährleistung der Sicherheit der auf dem belgischen Markt angebotenen Produkte.

Die Verordnung legt die Normen fest, die für mobile Luftreinigungsanlagen einzuhalten sind. Diese umfassen:

  • Technische Standards, die die Wirksamkeit des Produkts gegen SARS-CoV-2 garantieren. Damit ein Produkt sich qualifiziert, müssen die Leistungsmerkmale nachgewiesen werden.
  • Die Filter müssen der HEPA-Filterklasse H13 oder H14 entsprechen.
  • Die Wellenlänge der UVC-Lampen muss zwischen 220 und 280 nm liegen, um SARS-CoV-2 zu vernichten. UVC-Lampen müssen in einem geschlossenen Kasten untergebracht sein, aus dem kein Licht entweichen kann, und im Falle eines geschlossenen Systems den anerkannten Sicherheitsnormen EN IEC 60335-2-65 bzw. im Falle eines offenen Systems den anerkannten Sicherheitsnormen EN IEC 62471 und IEC PAS 63313 entsprechen.
  • Lüftungsraten müssen in m3 pro Stunde ausgedrückt werden und für ein bestimmtes Raumvolumen einen Wert von zwei bis fünf Luftwechseln pro Stunde (ACH) gewährleisten.

Produkte, die als gefährlich für die menschliche Gesundheit gelten, sind verboten. Dazu gehören:

  1. Ozon, kalte Plasmasysteme;
  2. Systeme, die UV-C verwenden und dabei nicht die in Artikel 3 Absatz 7 und Artikel 4 Absatz 8 genannten Bedingungen erfüllen;
  3. Die Kombination von UV und photokatalytischen Feststoffen (hauptsächlich TiO2);
  4. Ionisierung der Luft ohne Einfangen von Partikeln;
  5. Besprühen mit Wasserstoffperoxid.
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